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Wege zur ambulanten Kur


Auch nach den Reformen im Gesundheitswesen gibt es die Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort (ambulante Badekur) weiterhin als Kassenleistung. Diese können nicht nur zur Behandlung einer bestehenden Erkrankung, sondern auch zur Krankheitsverhütung (Prävention) beantragt werden. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können sie diese Leistungen jetzt wieder alle 3 Jahre beantragen, bei med. Notwendigkeit auch in kürzeren Abständen.

Der Kurantrag muss mindestens 2 Monate vor der geplanten Therapie bei der Krankenkasse eingereicht werden. Der Antrag sollte vom Arzt ihres Vertrauens ausgefüllt werden. Beim Falle einer Bewilligung ihres Antrages entstehen ihrem Arzt keinerlei negative Folgen für sein Budget. Sollte die Kasse ihren Anttrag ablehnen, sollten sie am besten mit Unterstützung ihres Arztes dieser Ablehnung schriftlich widersprechen.

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In zehn Schritten zur Kur


1.Anspruch
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre erneut beantragt werden kann.

2.Ärztlicher Befund
Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt. Dieser rät Ihnen je nach Schwere des Krankheitszustandes zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.

3.Antrag
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kur-Antrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus und reichen diesen bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.

4.Prüfung
Es folgt die Überprüfung des Kur-Antrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.

5.Genehmigung
Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.

6.Ablehnung
Bei einer Ablehnung des Kur-Antrages kann – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Derzeit haben ca. 50% der in erster Instanz abgelehnten Anträge nach Widerspruch Erfolg! In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.

7.Private Kur
Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten zur Kur fahren. Sie übernehmen die Kosten für Ihre Übernachtungen und der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit die entsprechenden Heilmittelanwendungen. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr i. H. v. € 10,- zahlt der Patient selbst.

8.Kurort
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.

9.Dauer
Eine ambulante oder stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

10.Kosten
Bei einer stationären Rehabilitation, einer stationären Vorsorgeleistung sowie einer ambulanten Rehabilitation besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 €/Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kommt ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 €/Tag, für Kleinkinder 21 €/Tag. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.